Mitarbeiterinnen

Die Arbeit mit den Frauen und Kindern ist geprägt von hohem Respekt, vom Einlassen auf die einzelne Persönlichkeit und auf die individuelle Situation.

 

Das Frauenhaus wird ausschließlich von Frauen geführt und betrieben. Das Team besteht aus diplomierten Sozialarbeiterinnen, Nachtdienstfrauen und einer Organisatorin für Finanzen und das Haus. Alle Mitarbeiterinnen haben frauenspezifische Weiterbildungen zu den Themen Gewalt und Traumatisierung absolviert. 

 

"Wir wissen wie Gewaltdynamiken ablaufen und wir kennen das Leid und die Ambivalenz von Frauen, die Gewalt erlebt haben. Es tut den Frauen gut zu hören, dass ihre Gefühle ganz normal sind. Wir verstehen, dass sie Schlimmes durchmachen und begleiten sie auf dem Weg in ein sicheres Leben."

 

Die Mitarbeiterinnen bieten Vorträge und Schulungen zur Gewaltprävention für verschiedene Berufsgruppen und Schüler*innen an. Mittels Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und Info-Materialien leisten sie einen gesellschaftspolitischen Beitrag und treten entschieden gegen Gewalt an Frauen und Kindern auf.

Verein

Der Verein „Frauenhaus Amstetten - Verein zur Hilfe für Frauen und Kinder in Not“ besteht seit 1991 und hat seinen Sitz in Amstetten. Er ist unabhängig, überparteilich, nichtkonfessionell und auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet.

 

Engagierte Frauen aus der Region übernehmen die ehrenamtlichen Vereinsfunktionen.

 

Nach einer Projektvorbereitung von 7 Monaten begann der Verein am 11.11.1991 mit dem Betrieb einer Krisenwohnung. Diese wurde bald zu klein und nach einem halben Jahr wurde ein Haus angemietet.

 

2001 wurde unter Mitfinanzierung der Gemeinde und mit Hilfe vieler Spender*innen ein Haus in Amstetten angekauft und aus Mitteln der Wohnbauförderung um- und zugebaut.

 

Das neue Haus ist besser für den Betrieb eines Frauenhauses geeignet, liegt wesentlich zentraler und ist langfristig günstiger finanzierbar.

 

Im November 2002 wurde bei laufendem Betrieb übersiedelt.

 

Seit 2015 steht eine Außenwohnung als zusätzliches Angebot zur Verfügung.

Schritte aus der Gewalt.

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